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Kirchenfabrikrat

Diese Verantwortlichen der Kirche tagen meist „stillen Kämmerlein“und sorgen dafür, dass die Pfarre auch wirtschaftlich und infrastrukturell auf dem besten Stand bleibt. Eigeninitiative ist demnach in diesem Gremium Trumpf. Um sich ein genaueres Bild über die Arbeiten des Kirchenfabrikrates zu machen, geben die Satzungen Aufschluss:

VERWALTUNG DER KIRCHENFABRIK” – STATUTEN SATZUNGEN 

Der Kirchenfabrikrat

A. Ordentliche Sitzungen – Der Rat versammelt sich 5 Mal im Jahr:

I. Sitzung des ersten Sonntags JANUAR:

  • Überprüfung der Abrechnungen, falls sie von Lüttich zurück sind.
  • Evtl. erforderliche Reklamationen bei Provinz oder Bistum Besprechung über Zustand der Gebäude, vorzusehende Arbeiten.

2. Sitzung des ersten Sonntags MÄRZ 

  • Der Rendant erklärt dem Rat die Haushaltsabrechnung des Vorjahres.

3. Sitzung des ersten Sonntags APRlL 

  • Wahlen: – alle drei Jahre: Erneuerung einer Hälfte des Rates.
  • – jährlich: Wahl des Präsidenten und Sekretärs des Rates.
  • – jährlich: Erneuerung des Mandats des ältesten Ausschuss-Mitgliedes.
  • jährlich: die Ausschuss-Mitglieder bestimmen unter sich den Präsidenten, den Sekretär und den Rendanten.
  • Verabschiedung der Abrechung des Vorjahres, falls nicht in März geschehen; vor dem 10. April an Gemeinde besorgen.

4. Sitzung des ersten Sonntags JULI 

  • seitens der Gemeinde gewünscht: Verabschiedung des Haushaltsplanes für das kommende Jahr.
  • Prüfung und Verabschiedung eventueller Haushaltsänderungen.

5. Sitzung des ersten Sonntags OKTOBER 

  • Überprüfung des Zustandes der Gebäude, Planung der Arbeiten für das kommende Jahr.
  • eventuell erforderliche Haushaltsänderungen falls noch nicht in Juli geschehen:
  • Verabschiedung Haushaltsplan für das kommende Jahr.
  • N.B. Die Einladung zu den Sitzungen von Bürgermeister oder Stellvertreter ist verpflichtend.

B, Außerordentliche Sitzungen – Außerhalb vorhin erwähnter Termine muss für jede außerordentliche Sitzung die schriftliche Erlaubnis des Bischofs oder des Provinzgouverneurs vorliegen.

Der Ausschuss

  • Er sollte sich monatlich versammeln, um die laufenden Angelegenheiten zu besprechen, zu überwachen und zu veranlassen.
  • Der Ausschuss bedarf keiner besonderen Erlaubnis, um sich zu versammeln.

PROTOKOLL der Sitzungen – Es MUSS vermerkt werden:

  • von jeder Sitzung: Datum, Anwesende, Entschuldigte. Tagesordnung.
  • ausführliche Beschreibung der Angelegenheiten und der gefassten Beschlüsse.

Insbesondere Sitzung APRIL:

  • die Wahlen oder Neuwahlen: die NAMEN der Gewählten oder Wiedergewählten (an die fälligen Wahlen wird jährlich in “Eglise de Liège” erinnert).
  • die Endsumme der Haushalts-Abrechnung und eventuell Überschuss oder Defizit.

Sitzung OKTOBER:

  • genaue Auflistung der Haushaltsänderungen.
  • die Endsummen von Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes.