Der Weinkauf
Wenn ein auswärtiger junger Mann sich eine Braut im Nachbardorfe suchte, so musste er dafür an die Junggesellen des Dorfes eine kleine Summe zahlen.
Der älteste der Junggesellen vereinbarte mit dem auswärtigen Freiersmann die Höhe der zu zahlenden Summe. Sie betrug 1, 2 oder 3 Taler, je nach der Vermögenslage. Dieses Geld wurde dann schließlich der Junggesellenkasse zugeführt und zur Fastnacht verzehrt. Wurde aber vom Bräutigam nichts zum Besten gegeben, so erfolgte bei der Verlobung der sogenannte “Hillich”, das heißt eine unerträgliche Katzenmusik sowie bei der Trauung das Häckselstreuen.
Das Geld, das der Freiersmann zahlte, wurde weitläufig “Weinkauf’, in Anlehnung an die zahlreichen Abgaben, genannt. Wie zu jedem Kauf ein Weinkauf gehört, so auch zur Brautwahl. Möglicherweise ist diese Sitte eine Anknüpfung an die heidnische Sitte des “Brautkaufs”, wie er bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts auch noch in unserer Gegend praktiziert wurde.
Heutzutage ist es noch immer üblich, dass der “Eindringling” den lokalen Junggesellen ein Fass Freibier spendiert.